Bürgermeister Borstel torpediert nicht nur den Haushalt
Der Gesetzgeber hat in der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg folgendes im § 67 Abs. (4) formuliert: „Die von der Gemeindevertretung beschlossene Haushaltssatzung ist der Kommunalaufsichtsbehörde vorzulegen. Die Vorlage soll spätestens einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres erfolgen.“
Das gilt nicht nur für genehmigungspflichtige Haushaltssatzungen, sondern für alle Haushaltssatzungen. Praktisch bedeutet das, der Gemeindevertretung den Haushalt spätestens zu Beginn des 3. Quartals des vorhergehenden Jahres zur Beratung zuzuleiten. Dann bleibt der Gemeindevertretung genügend Zeit, darüber zu diskutieren und einen Beschluss zu fassen. Die Verwaltung kann mit Beginn des Haushaltsjahres ihre Arbeit starten und Aufträge vergeben.
Natürlich kann es konkrete Umstände geben, warum im Einzelfall diese Vorschrift nicht eingehalten werden kann. In Großbeeren ist das aber nicht mehr der Ausnahmefall, sondern die Regel. So wurde der Haushaltentwurf der Verwaltung für 2024 erst Ende Februar 2024 in die Gemeindevertretung eingebracht. Er wies drei mächtige Probleme auf: Erstens enthielt der Entwurf viele Sonderwünsche der Verwaltung, die erhebliche Mehrausgaben bedeuten würden. Zweitens sollten diese Mehrkosten durch massive Steuererhöhungen bei der Gewerbesteuer und der Grundsteuer gedeckt werden. Drittens wies der Ergebnishaushalt ein erhebliches Defizit auf. 18 Gemeindevertreter haben sich in den zurückliegenden knapp acht Wochen intensiv mit diesem Haushaltsentwurf beschäftigt und bis Mitte April in sechs Sitzungen Lösungen für die drei grundsätzlichen Probleme diskutiert und gefunden. Und das in ihrer Freizeit, ganz abgesehen von den notwendigen Abstimmungen zu Detailfragen. Ab Mitte April hate die Verwaltung ausreichend Zeit, die Lösungen einzuarbeiten. Für Anfang Mai wurde erneut eine Sondersitzung der Gemeindevertretung angesetzt, um dem Haushalt 2024 seinen Endschliff zu verpassen und ihn zu beschließen. Diesen Termin hat der Bürgermeister kurzfristig abgesagt, da man es nicht schaffe, die vereinbarten Änderungen einzuarbeiten. Ihm musste bewusst sein, welche Konsequenzen diese Entscheidung hat. Nicht nur das für den 1. Juni geplante „Gemeindefest – Fest der Vereine“ wurde damit geopfert, sondern auch weitere Ausschreibungen z.B. für Bau- und Instandsetzungsleistungen oder das diesjährige Siegesfest können damit bisher nicht erfolgen. Es herrscht wieder einmal Stillstand in der Gemeinde.
Außerdem hat der Bürgermeister in öffentlicher Sitzung mitgeteilt, Beschlüsse der 18 Gemeindevertreter zu Einzelpositionen des Haushaltes durch die Verwaltung nicht umzusetzen. Versteht der Bürgermeister das unter „Umdenken und eine neue Herangehensweise“, die er in seinem aktuellen persönlichen Brief an die Großbeerener Einwohnerinnen und Einwohner beschwört? Dann stehen der neuen Gemeindevertretung harte Zeit bevor. Konstruktive Arbeit zum Wohle der Gemeinde sieht aus unserer Sicht anders aus.
Deshalb haben die Gemeindevertreter beschlossen, die Initiative des Fördervereins der Feuerwehr organisatorisch und finanziell zu unterstützen, um am 1.6.2024 ein Frühlingsfest der Gemeinde für die Großbeerener Einwohnerinnen und Einwohner und ihre Kinder auf die Beine zu stellen.
Claudia Blume-Rottenbiller | Helmut Barthel | Jan Bartoszek |
Lamiss Bresemann | Petra Brückner | Martin Görler-Czarnecki |
Ute Grams | Teja Grzeskowiak | Adrian Hepp |
Daniel Krause | Ralf Pächnatz-Löwendorf | Irene Pacholik |
Daniel Stachnik | Dirk Steinhausen | Thomas Thiel |
Michael Voigt | Isabelle Wehlmann | Martin Wonneberger |